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Gestaltung der sammlung und verwertung in Österreich

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Am 13. August 2005 ist die Verordnung über die Abfallvermeidung, Sammlung und Behandlung von elektrischen und elektronischen Altgeräten (Elektronikaltgeräteverordnung - EAG-VO) in Kraft getreten. Gemäß dieser Verordnung hat IDEXX die Verpflichtung, die Sammlung, Behandlung und Verwertung von IDEXX Geräten, die nach dem 13. August 2005 gekauft worden sind, zu finanzieren. Wenn ein Altgerät vor dem 13. August 2005 erworben wurde und für dieses ein vergleichbares neues (gleiches für gleiches, neu für alt) IDEXX Gerät erworben wird, hat IDEXX ebenfalls die Verpflichtung zur Finanzierung der Maßnahmen. Die Altgeräte, die durch den Kauf eines neuen IDEXX Gerätes ersetzt werden, werden als historische Altgeräte bezeichnet.

Gemäß der EAG-VO ist IDEXX zur Finanzierung der Sammlung, Behandlung und Verwertung aller Elektro- und Elektronikgeräte verpflichtet, die von Ihnen bei IDEXX nach dem 13. August 2005 erworben wurden, wenn diese letztendlich zu Abfall werden. Diese Geräte werden als neue Altgeräte bezeichnet.

Die Produkte von IDEXX sind sehr wettbewerbsfähig kalkuliert. Jede Erhöhung der Betriebskosten spiegelt sich bei Herstellern wie IDEXX normalerweise in einer Preissteigerung bei den Produkten wider. Anstatt jedoch die Preise unserer Produkte zu erhöhen, haben wir uns entschieden, die neuen Umweltkosten unmittelbar mit unseren Kunden zu teilen. Unsere Philosophie ist es, Ihnen gegenüber Transparenz bezüglich neuer mit unseren Produkten erbundener Umweltkosten zu zeigen.

Unser Ansatz, neue Umweltkosten zu teilen, beinhaltet folgendes:

  • IDEXX übernimmt die Kosten für Behandlung und Verwertung der Altgeräte, um die Vorgaben des EAG-VO zu erfüllen;
  • IDEXX übernimmt die Kosten des Datenmanagements und der Berichterstattung zur Nachweisführung gegenüber dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, um die Einhaltung aller sich aus der EAG-VO ergebenden administrativen Verpflichtungen zu dokumentieren;
  • Der Kunde zahlt den Transport der Altgeräte zu dem von IDEXX für Österreich ausgewählten Entsorgungsfachbetrieb.

IDEXX hat einen Recycling Vertrag mit dem European Advanced Recycling Network (EARN) abgeschlossen und wird alle Kosten für die Behandlung und die Verwertung der Altgeräte von dem Zeitpunkt an übernehmen, wenn die Geräte am EARN Standort in Österreich ankommen. Alle historischen und neuen Altgeräte, die durch den Kauf eines IDEXX Produktes entstehen, sind als nicht gefährliche Abfälle einzustufen.

Gemäß der österreichischen Abfallgesetzgebung steht unseren Kunden die Wahl des Transporteurs, der die historischen und neuen Altgeräte sammelt und zum EARN Standort transportiert, frei.

Bei größeren Abfallmengen empfiehlt es sich, das Recycling-Unternehmen direkt zu kontaktieren und eine alternative, evtl. kostenpflichtige Abholmethode zu vereinbaren. Der EARN-Recycling-Standort in Österreich ist:

Recycling-Unternehmen Telefonnummer Website
Stena Technoworld GmbH +43 78646 03 stenametall.com

Um EARN die Identifizierung der IDEXX Geräte bei ihrer Ankunft bei der Recyclingstelle zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, das Recycling Etikett zu nutzen, welches Sie über den unten aufgeführten Link herunterladen können. Bitte füllen Sie das Etikett mit Angaben zu ihrem Unternehmen aus und befestigen Sie dieses an einer passenden Verpackung für den Transport des Gerätes zu EARN.

Recycling Etikett für Kunden in Österreich


Mitteilung an die Kunden
Abholungskosten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) von IDEXX

Soweit unter anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften gestattet, ist der Kunde allein für die Kosten verantwortlich, die durch die Abholung und den Versand neuer EEE (Elektro- und Elektronikgeräte) und/oder historischer WEEE (Elektroschrott) an die Adresse des von IDEXX bestimmten Recyclingbetriebes im Einklang mit der EU-Richtlinie 2002/96/EG und anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften entstehen. Dies gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 (neue Elektro- und Elektronikgeräte) in Europa in den Verkehr gebracht wurden, sowie für alle Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 13. August 2005 (als „alte Elektro- und Elektronikgeräte“ bezeichnet) in Europa in den Verkehr gebracht wurden und die infolge des Kaufs von neuen Elektro- und Elektronikgeräten von IDEXX zu Altgeräten werden. Wenn der Kunde Elektro- und Elektronikgeräte von IDEXX an Dritte weiterverkauft, muss er sicherstellen, dass dieser Paragraph in einer schriftlichen vertraglichen Vereinbarung, die den Verkauf an den Dritten regelt, enthalten ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen IDEXX, seine Wiederverkäufer und Vertriebshändler sowie sein Recyclingschema – das Schema ENVIRON B2B WEEE oder alle anderen Recyclingschemata, die IDEXX im Laufe der Zeit möglicherweise festlegt – von sämtlichen Ansprüchen und Kosten einschließlich begründeter Anwaltskosten, die infolge der Nichterfüllung der Verpflichtungen vonseiten des Kunden gemäß diesem Paragraphen entstehen können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten.

Geräte Dritter

In Bezug auf Geräte Dritter oder auf andere von IDEXX verkaufte Geräte, die jedoch nicht mit der Marke IDEXX gekennzeichnet sind, beachten Sie die Produktliste auf der Seite „Anforderung eines Aufklebers“. Falls das Gerät auf dieser Liste unter der Rubrik Produktinformation aufgeführt ist, ist IDEXX für die Bereitstellung von Recyclinganweisungen verantwortlich. Ist das Gerät nicht auf dieser Seite aufgeführt, ist ein Dritter (entweder der Hersteller oder der Vertriebshändler des Herstellers in Ihrem Land) für die Bereitstellung der erforderlichen Recyclinganweisungen verantwortlich. Zu den Geräten, für die ein Dritter verantwortlich ist, zählen unter anderem Drucker und Computer. Um Recyclinganweisungen für diese Geräte zu erhalten, besuchen Sie bitte die entsprechende Website des jeweiligen Geräteherstellers oder nehmen Sie mit dem Hersteller derartiger Geräte Kontakt auf. IDEXX ist nicht verantwortlich für das Recycling solcher Geräte Dritter. Der Benutzer dieser Geräte erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen IDEXX, seine Wiederverkäufer und Vertriebshändler von sämtlichen Ansprüchen und Kosten einschließlich begründeter Anwaltskosten, die infolge des Recyclings dieser Geräte entstehen können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten.